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Stadtwerke Bergheim  -  Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle gemäß § 61a LWG

Aktuelle Aktion der Stadtwerke Bergheim:
Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle gemäß § 61a LWG
Volker Mießeler - Geschäftsführer Stadtwerke
Beitrag

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www.stadtwerke-bergheim.de
Der § 61a LWG schreibt für alle Grundstückseigentümer vor, im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutz- oder Mischwasser durch einen Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
 
Fristen zur Dichtheitsprüfung:
 
-bei Neuerrichtung oder Änderung von privaten Abwasserleitungen:
 
 - sofort
 
Abwasserleitungen zu privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (soweit diese nicht
im Ortsteil Glessen liegen):
 
 - 31.12.2015
 
- für die erstmalige Prüfung bei bestehenden Abwasserleitungen:
 
 - gestaffelte Fristen gemäß Satzung der Kreisstadt Bergheim
 
Die Fristen für die erstmalige Prüfung von bestehenden Abwasserleitungen wurden von der Kreisstadt Bergheim in einer Satzung geregelt. Diese Satzung berücksichtigt die gegenüber der allgemeinen gesetzlichen Prüfungsfrist (31.12.2015) vorgeschriebene Verkürzung der Prüfungsfrist für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten (Ortsteil Glessen). Für die übrigen Bergheimer Ortsteile wurde eine gesetzlich zulässige Staffelung der Prüfungsfristen auch über den 31.12.2015 hinaus vorgenommen, in dem die Fristen für die Prüfung der privaten Abwasserleitungen mit den Untersuchungen des öffentlichen Kanalnetzes verknüpft worden sind.
Die Stadtwerke erreichen Sie wie folgt:
 
Stadtwerke Bergheim GmbH
Am Sodagraben 6
50127 Bergheim-Kenten
 
Zufahrt von der Landstraße L276 / Autobahnzubringer, Fußweg von „Auf den Sprüngen“ und „Am Sodagraben“. Parken für Besucher auf dem Parkplatz am Sportplatz in Kenten. Anlieferer können kurzfristig auf den Hof der Stadtwerke Bergheim (Einfahrt Landstraße 276) fahren
 
Infos unter Tel.: 02271 - 89 666 und 02271 – 6071-0
Im Stadtgebiet Bergheim gelten demnach folgende Prüfungsfristen:
 
Glessen  31.12.2013 (verkürzte Frist, da Wasserschutzgebiet)
Ahe  31.12.2015
Thorr  31.12.2015
Quadrath-Ichendorf  31.12.2016
Paffendorf  31.12.2017
Gewerbepark Bergheim  31.12.2017
Glesch  31.12.2017
Bergheim (m. Kenten und Zieverich)  31.12.2018
Niederaußem  31.12.2019
Oberaußem  31.12.2020
Auenheim  31.12.2020
Rheidt-Hüchelhoven  31.12.2021
Büsdorf  31.12.2021
Fliesteden  31.12.2021
 
Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
 
 
Was wird geprüft?
 
Aufgrund der Bestimmungen des § 61a LWG müssen alle privaten Abwasserleitungen auf dem Grundstück, durch die Schmutz- oder Mischwasser geleitet werden und die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, auf Dichtheit geprüft werden.
 
In Bergheim ist die Abwasserleitung zwischen der Grundstücksgrenze und dem Hauptkanal Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage und muss nicht vom Grundstückseigentümer untersucht werden.
 
 
Wer darf prüfen?
 
Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Die Sachkunde ist
personenbezogen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) hat die Sachkundigen in einer Liste aufgeführt.
 
 
Wie wird geprüft und wie wird die Dichtheit nachgewiesen?
 
Die Dichtheitsprüfung kann erfolgen durch:
 
-optische Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera
-Druckprüfung mit Wasser
-Druckprüfung mit Luft
 
Welche Methoden zum Einsatz kommen, entscheidet der Sachkundige. Vor Durchführung der Prüfung muss eine Reinigung der Abwasserleitungen durchgeführt werden.
 
In Bergheim ist der Dichtheitsnachweis durch eine optische Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera möglich. Der Nachweis der Dichtheit ist dann erbracht, wenn im Leitungsverlauf keinerlei Schäden erkennbar sind.
 
Bei neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitungen ist grundsätzlich eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck durchzuführen.
 
 
Dokumentation der Dichtheitsprüfung
 
Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung mit folgendem Inhalt anzufertigen:
 
-Lageplan mit einer Darstellung des Prüfobjektes
-Angabe der Prüfverfahren und Prüfmethoden
-Beschreibung der Ergebnisse der Prüfung
-Datum der Prüfung
-Unterschrift des Sachkundigen, der die Prüfung durchgeführt hat
 
 
Dichtheitsprüfung bestanden!
 
Innerhalb von zwei Monaten nach der Prüfung ist die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung vom Grundstückseigentümer der Kreisstadt Bergheim oder der Stadtwerke Bergheim GmbH vorzulegen.
 
 
Dichtheitsprüfung nicht bestanden!
 
Hat die Dichtheitsprüfung das Ergebnis ergeben, dass die Abwasserleitung undicht ist, besteht die Notwendigkeit zur Sanierung der Leitung.
 
Leistungen der Stadtwerke Bergheim GmbH
 
- gesetzliche Beratungs- und Unterrichtspflicht
 
Die Stadtwerke Bergheim GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Kreisstadt Bergheim, nimmt für diese die Aufgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung wahr. Dieser Aufgabenbereich beinhaltet auch die Umsetzung des § 61a LWG.
 
Entsprechend des Gesetzes ist die Kreisstadt Bergheim und somit auch die Stadtwerke Bergheim GmbH verpflichtet, die Grundstückseigentümer über die Durchführung zu unterrichten und zu beraten:
 
- Versendung eines Info-Flyers an alle Grundstückseigentümer im Bereich der Kreisstadt Bergheim (erfolgt mit dem Grundbesitzabgabenbescheid 2011 der Kreisstadt Bergheim)
 
-Bereitstellung von Informationen im Internet (wird in Kürze freigeschaltet)
 
-Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen
 
- Telefonische Beratung zur Dichtheitsprüfung
 
Ansprechpartner: Bärbel Jacob 02271/6071-29
Simone Frauenrath 02271/6071-15
 
Eine individuelle, auf das jeweilige Grundstück bezogene Beratung kann im Rahmen der gesetzlichen Beratungspflicht jedoch nicht durchgeführt werden.
 
Im Rahmen der derzeit laufenden „Service-WM" der Zeitungsgruppe Köln werden individuelle Beratungen durch die Stadtwerke Bergheim GmbH als besondere Dienstleistung kostenlos angeboten. Aufgrund der großen Resonanz wird diese Serviceleistung über das Ende (28.01.2011) der „Service-WM" hinaus bis zum 14.02.2011 angeboten.
 
Beratungen zur Sanierung von schadhaften Abwasserleitungen sind im Rahmen der gesetzlichen Beratungspflicht jedoch nicht möglich.
 
 
- weitere Dienstleistungen
 
a) Durchführung von Dichtheitsprüfungen
 
Die Stadtwerke Bergheim GmbH wird als neues Geschäftsfeld die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen als eigene Dienstleistung den Bürgern anbieten.
 
Um die Dichtheitsprüfung durchführen zu können, wird die Stadtwerke Bergheim GmbH entsprechende Fachkräfte einstellen sowie eigene Mitarbeiter fortbilden und die notwendigen Geräte anschaffen, um kurzfristig Aufträge zur Dichtheitsprüfung ausführen zu können.
 
Die Kosten für die Dichtheitsprüfung betragen derzeit:
 
 100,00 € Grundpreis pauschal
 10,00 € pro Meter untersuchter Kanalleitung
 
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
 
 
 
b) Sanierungsberatung
 
Nach erfolgter Dichtheitsprüfung wird sich für viele Grundstückseigentümer die Notwendigkeit ergeben, schadhafte Abwasserleitungen sanieren zu lassen.
 
Um auch hier den Bürgern Beratung und Hilfestellung anbieten zu können, ist beabsichtigt, Mitarbeiter der Stadtwerke zu zertifizierten Beratern Grundstücksentwässerung weiterzubilden.
 
Im Rahmen einer Sanierungsberatung werden den Bürgern folgende Leistungen angeboten:
 
 Sichten und Auswerten der Untersuchungsergebnisse, die im Zuge der Dichtheitsprüfung erstellt wurden. Auswahl der Sanierungsverfahren, die zur Beseitigung der vorhandenen Schäden möglich sind.
 
Erstellen eines Sanierungskonzeptes
Überwachung der Sanierungsarbeiten
 
Die Kosten der Sanierungsberatung, die den Bürgern kurzfristig angeboten werden sollen, stehen zur Zeit noch nicht fest.

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