Aufgrund zahlreicher Nachfragen seitens der Presse und aus der Bevölkerung teilt die Pressestelle des Rhein-Erft-Kreises mit, dass an einer Pulheimer Schule ein einzelner Fall von offener Lungentuberkulose aufgetreten ist und die betroffene Person sich deshalb zurzeit in Behandlung befindet und die Schule nicht besucht. Das für die Stadt Pulheim in diesem Fall zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bereits mit dem Fall befasst und hat die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Im familiären wie im schulischen Umfeld wurde eine sogenannte Umgebungsuntersuchung veranlasst. Das heißt, enge Kontaktpersonen wie Mitschüler/-innen und Lehrer/-innen
werden unter Federführung des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises auf Krankheitszeichen untersucht. Eine Gefährdung Dritter bzw. der Allgemeinbevölkerung ist nicht zu befürchten. Insbesondere besteht derzeit kein Anlass dafür, nicht betroffene Schülerinnen und Schüler vom Schulunterricht fernzuhalten.
Die Erfassung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten unterschiedlichster Art und Ausprägung gehört zum Arbeitsalltag der Gesundheitsämter, so, wie auch in diesem Fall von
Lungentuberkulose.