Die Stadt Frechen sucht eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Frechen I, nachdem Herr Heinz Peter Plattes seine 10jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson im April 2017 beenden wird. Der Schiedsamtsbezirk Frechen I umfasst den Bereich Frechen-Stadtmitte nördliche des Freiheitsring, der Toni-Ooms-Straße und der Kölner Straße. Weiterhin gehören die Stadtteile Hücheln, Buschbell und Königsdorf zu diesem Bezirk.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen. Die Bewerberinnen bzw. die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in dem Schiedsamtsbezirk haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld- und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Entscheidende Voraussetzung für die Ausübung des Schiedsamts sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, in Konfliktsituationen auf die Streitparteien einzugehen und durch eine geschickte Verhandlungsführung eine Kompromisslösung zu finden. Die Schiedspersonen werden für die Ausübung ihres Amtes durch Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.

Die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen übt der Direktor des Amtsgerichts Kerpen aus, die Sachkosten des Schiedsamts werden von der Stadt Frechen getragen. Zurzeit wird eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 1.200,00 für die Bereitstellung des privaten Wohnraums für die Ausübung des Schiedsamts gezahlt. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 30.10.2016 schriftlich beim Rechtsamt der Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1 - 3, 50226 Frechen, zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis beizulegen.

Nähere Einzelheiten zum Amt der Schiedsperson können beim Rechtsamt der Stadt Frechen unter der Durchwahlnummer 02234/501-464 oder -369 erfragt werden.

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