Beim Bürgerentscheid am Sonntag, 25. Juni, kann mit „Ja“ oder „Nein“ über die Frage: „Soll der Ratsbeschluss vom 15. November 2016 der Stadt Pulheim, die gelben Flächen der Friedhöfe mit den Gräbern der Verstorbenen auslaufen zu lassen, nach Ablauf der Grabnutzungsrechte zu entwidmen und einer anderen Nutzung zuzuführen, aufgehoben werden?“ entschieden werden. Die neun Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Voraussetzung für die Teilnahme am Bürgerentscheid ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Außerdem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der EU notwendig. Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden ab Mittwoch, 31. Mai, bei den Wählerinnen und Wählern eingehen. Das Wahlbüro im Rathaus im Raum 46 im Erdgeschoss ist ab Donnerstag, 1. Juni, geöffnet (Öffnungszeiten Rathaus). Es besteht die Möglichkeit, die Briefabstimmungsunterlagen abzuholen oder den Abstimmungszettel direkt vor Ort auszufüllen und in eine Wahlurne zu stecken. Am Freitag, 23. Juni, ist das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

Einstimmig hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 4. April beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Friedhofskonzept zulässig ist. Mehrheitlich hat er entschieden, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen und einen Bürgerentscheid durchzuführen.

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