Verwarnung mit QR-Code
Seit September verteilt das Ordnungsamt „Knöllchen“ mit einem QR-Code. Dieser kann per Smartphone erfasst werden und liefert alle Daten zur Überweisung. Wer über eine „banking App“ verfügt, kann damit das Verwarnungsgeld vom Smartphone aus bequem direkt überweisen. Auch Zahlvarianten per Kreditkarte oder per PayPal sollen noch eingeführt werden, heißt es dazu weiter aus dem Rathaus. Die Bürgerinnen und Bürger können allerdings auch wie bisher einen Überweisungsträger ausfüllen.

Mit der Zahlung ist das Verfahren dann erledigt und die Verwarnung gilt als vom Verkehrsteilnehmenden anerkannt. Das Verfahren wird dadurch deutlich vereinfacht. Weitere Post wird nicht mehr verschickt und die Verwaltung spart dadurch den Ausdruck der Anhörbögen und Porto. Nur diejenigen, die innerhalb der auf der Quittung ausgedruckten Frist, in der Regel etwa 5 Tage, nicht zahlen, bekommen nach wie vor Post in Form eines Anhörbogens vom Rechts- und Ordnungsamt und haben dann die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern.

Für den neuen Service hat das Rechts- und Ordnungsamt, zuständig für die Ahndung, mobile Drucker angeschafft. Diese sind über Bluetooth mit den Handerfassungsgeräten der Überwachungskräfte verbunden und erzeugen nach Erfassung sofort die Quittung mit allen relevanten Daten, die am Fahrzeug hinterlassen wird.

Der zuständige Ordnungsdezernent Jörg Breetzmann, der durch seine vorherige Tätigkeit als Ordnungsamtsleiter der Stadt Köln mit den digitalen Knöllchen vertraut war und für Erftstadt eingeführt hat, sieht Vorteile für beide Seiten: „Die Bürgerinnen und Bürger sind sofort über den ihnen zur Last gelegten Verstoß informiert und können bequem bezahlen und auf Seiten der Stadtverwaltung werden die Arbeitsabläufe beschleunigt und Kosten eingespart.“

Wenn es um das Thema „Knöllchen“ geht, sind Bürgerinnen und Bürger meist zwiegespalten: die Einen fordern mehr Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs und härtere Strafen, diejenigen, die dann betroffen sind, haben jedoch meist wenig Verständnis für die Sanktionen. Noch besser ist allerdings, gar nicht erst falsch zu parken. Die meisten Übertretungen stellen die Überwachungskräfte im Bereich des eingeschränkten Halteverbots, in Wohngebieten, auf Gehwegen oder bei der Parkscheibenpflicht fest.

Viele Verkehrsteilnehmenden gehen lässig mit den Bestimmungen um und bedenken nicht, dass bspw. das Parken im Halteverbot durchaus Gefahren birgt. Auch das Parken in den verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Flächen wird zunehmend zum Problem. Wenn dann noch so geparkt wird, dass Feuerwehr und Rettungsdienst oder auch die Müllabfuhr kaum noch durchkommen, muss gehandelt werden, notfalls mit Abschleppmaßnahmen. Zu jeder Verwarnung werden im Übrigen Fotos angefertigt, die die Falschparkenden im Rechts- und Ordnungsamt einsehen können, aber auch zu Beweiszwecken in einem ggf. späteren Gerichtsverfahren.

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