Kreis bildet auch künftig engagierte Frauen und Männer aus
Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen von Zugewanderten in der Sprache des Aufnahmelandes ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration. Wenn jedoch die Sprachkenntnisse, insbesondere bei neu Zugewanderten, noch nicht ausreichen, können ehrenamtliche Sprachmittler helfen. Das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Erft-Kreises (KI REK) hat den Bedarf an Sprachmittlern in allen zehn Kommunen an Rhein und Erft erkannt und bietet daher den öffentlichen Institutionen und gemeinnützigen Einrichtungen des Kreises einen kreisweiten Sprachmittler-Service an.

Erstmalig fand nun eine Grundlagenschulung zum Thema „Erfolgreich Sprache und Kultur vermitteln“ mit 13 interessierten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern in den Räumen des Integrationszentrums der Stadt Brühl „KOMM MIT“ statt. Unter der Leitung von Sabine Rauch, Fachberaterin für Psychotraumatologie, Systemische Kinder- und Jugendtherapeutik vom Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf, setzten sich Sprachmittlerinnen und Sprachmittler aus fünf Kommunen des Rhein-Erft-Kreises mit den Fragen der kulturellen Unterschiede der verbalen und non-verbalen Kommunikation auseinander. Neben den theoretischen Inhalten wurden Übungen zu Gesprächen in Sozialberatungen, der Begleitung im Gesundheitsbereich, Familiengesprächen und Kleingruppenarbeiten durchgeführt.

Bei Bedarf der Unterstützung durch einen ehrenamtlich tätigen Sprachmittler vermittelt das KI REK auf Anfrage. Sprachmittler können beispielsweise Flüchtlinge zu Elterngesprächen in Schulen, Informationsveranstaltungen, Terminen in Beratungsstellen oder zu medizinischen und sozialen Einrichtungen begleiten. Dieser Service hat das Ziel, die sprachliche Verständigung zu verbessern und die Beratungsqualität zu steigern.

Zum Ausbau dieses Angebotes sucht das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Erft-Kreises weitere ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein und gut Deutsch sprechen. Darüber hinaus ist ein Führungszeugnis vorzulegen und das Datengeheimnis während und nach der Tätigkeit als Sprachmittler einzuhalten.

Die ehrenamtlichen Sprachmittler sind während ihres Einsatzes über den Rhein-Erft-Kreis haftpflicht- und unfallversichert. Darüber hinaus erhalten sie für ihr Engagementeine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,- € für die erste Stunde (Fahrtkosten inbegriffen) und 5,- € für jede weitere angefangene halbe Stunde.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises unter:
https://www.rhein-erft-kreis.de/familie-bildung kulttur/bildung/kommunalesintegrationszentrum

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