Fragen zum neuen Gesetz können in persönlicher Beratung bei der Erwerbslosenberatungsstelle von ASH-Sprungbrett e.V. umfassend geklärt werden. Interessierte können gerne einen Beratungstermin telefonisch unter 02271/83731-0 oder persönlich in der Südweststr. 1, 50126 Bergheim vereinbaren. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr.

Mehr Entlastung für Familien bei Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe: Durch das neue Gesetz wird es zum 01.07.2019 weitreichende Änderungen beim Kinderzuschlag und zum 01.08.2019 bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geben. Hier einige Änderungen auf einen Blick:

• Erhöhung des Schulstarterpaketes von 100 € auf 150 € pro Jahr
• Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ohne Eigenanteil
• Lernförderung auch, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist
• Kinderzuschlag wird monatlich von max. 170 € auf 185 € pro Kind erhöht
• Familien müssen keinen eigenen Beitrag zu Kita-Kostenzahlen, wenn sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Profitieren sollen zukünftig auch Alleinerziehende, die trotz Unterhaltseinkommen einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben und Familien, deren Einkommen oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegt.

• Wer kann welche Leistungen beantragen?
• Wo und wie geht das?
• Welche Möglichkeiten bieten sich mir und meiner Familie?

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