Die Landesregierung hat für die Kindertageseinrichtungen die Aufnahme eines eingeschränkten Pandemiebetriebes ab dem 11.01.2021 verfügt. Dieser soll zunächst bis 31.01.2021 andauern. Für die Familien bedeutet dieser Pandemiebetrieb eine Reduzierung des Betreuungsumfanges für jedes Kind um wöchentlich 10 Stunden. Die Landesregierung appellierte jedoch weiterhin an die Eltern ihre Kinder, wenn möglich, zu Hause zu betreuen, um die Kitas und Schulen zu entlasten und so die Kontakte weiter zu reduzieren.

Für die Kindertagespflege gelten die Einschränkungen des Betreuungsumfanges nicht. Jedoch richtete sich der Appell der Landesregierung auch an Eltern, deren Kinder in Tagespflege betreut werden. Für den Fall, dass Eltern dem Appell des Ministers folgen und ihre Kinder auf Grund der pandemischen Situation nicht in der Tagespflege betreuen lassen, wird die Kreisstadt Bergheim die Vergütung der Tagespflegepersonen im bewilligten Umfang weiterhin sicherstellen.

Auf Grund der ab 11.01.2021 eintretenden Einschränkungen der Betreuung im Kita-Bereich und davon ausgehend, dass die Eltern auch nur bei dringendem Betreuungsbedarf von der Betreuung in Kita und Tagespflege Gebrauch machen, wird die Kreisstadt Bergheim den Eltern die Elternbeiträge für Kita und Tagespflege im Monat Januar vollständig erlassen. Dies erfolgt auf Grundlage einer landesweiten Regelung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden.

Ab 11.01.2021 wird auf Grund der geringen Anzahl der betreuten Kinder und des verringerten Betreuungsangebotes in den städtischen Kitas bis auf weiteres keine Mittagsverpflegung angeboten. Eltern, die ihre Kinder in die Betreuung schicken, müssen ihren Kindern Essen mitgeben. Das Essensgeld für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird den Eltern für Januar erlassen.
Überzahlte Elternbeiträge bzw. Essensgelder für Januar werden den Eltern durch die Stadtkasse erstattet. Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die Erstattung noch in diesem Monat abzuwickeln.

Die Landesregierung hat weiterhin für die Zeit vom 11.01.2021 bis 31.01.2021 die Präsenzpflicht an den Schulen ausgesetzt und für alle Schuljahrgänge den Distanzunterricht angeordnet. Bei dringendem Betreuungsbedarf ist für die Schuljahrgänge 1-6, somit auch für die Kinder der OGS, eine Notbetreuung an den einzelnen Schulstandorten sichergestellt. Hierfür ist eine Anmeldung am jeweiligen Schulstandort erforderlich.

Da die Eltern von den Einschränkungen des Betreuungsangebotes im Notbetrieb ähnlich betroffen sind wie im Kita-Bereich, wird die Kreisstadt Bergheim auch die Elternbeiträge für die OGS im Januar erlassen. Dies erfolgt ebenfalls auf Grundlage einer landesweiten Regelung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden.

Die Elternbeiträge OGS für Januar, die zum Monatsende fällig sind, werden daher bei Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht durch die Stadtkasse eingezogen. Selbstzahler werden gebeten, Ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen.

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