In einem fleischverarbeitenden Betrieb wurde bei einer Mitarbeiterin mit Covid-typischen Symptomen am 28.12.2020 eine Covid-19-Erkrankung nachgewiesen. Mitbewohner in einer Gemeinschaftsunterkunft, die ebenfalls Kolleginnen und Kollegen waren, wurden innerhalb der angeordneten Absonderung ebenfalls positiv getestet. Im Rahmen der Ermittlung werden regelmäßige Testungen durchgeführt, bei denen zum aktuellen Stand bei 55 Mitarbeitenden des Produktionsbereichs eine Covid-Infektion nachgewiesen werden konnte.

Vor der Infektion fanden von den überwiegend ausländischen Mitarbeitenden keine Reisen in Risikogebiete statt. Der Betrieb ist nach der Corona-Fleischwirtschaftsverordnung an strenge Hygienevorgaben gebunden. Das Gesundheitsamt hat für alle in der Produktion Mitarbeitenden eine Quarantäne – ungeachtet der individuellen Kontaktsituation - angeordnet.

Für die Versorgung in den Gemeinschaftsunterkünften, die überwiegend im Rhein-Erft-Kreis liegen, ist gesorgt. Eine Information an die umliegenden Gesundheitsämter und die Bezirksregierung ist erfolgt, sodass eine weitreichende Ermittlung und das Management des Ausbruchs gesichert sind.

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