Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen gilt ab dem 22. Februar 2021 auf den REVG-Buslinien der reguläre Fahrplan, inklusive der mit „S“ im Fahrplan gekennzeichneten Schulfahrten. Der seit dem 21. Dezember 2020 während der Weihnachtsferien und des anschließenden pandemiebedingten Lockdowns geltende Ferienfahrplan endet am 21.02.2021.

Die für die Schulfahrten bereitstehenden zusätzlichen Busse werden bei Bedarf wieder für Zusatz- und Verstärkerfahrten eingesetzt. Die Verstärkerfahrzeuge werden durch die Schulträger bestellt, bzw. bei starker Fahrgastauslastung nach Meldung des Fahrpersonals oder aufgrund von Hinweisen aus der Elternschaft kurzfristig eingesetzt. „Durch die geteilten Klassen und die zunächst tageweise Rückkehr der Schüler/-innen in die Schulen, gehen wir davon aus, dass unsere Sitzordnung zur Einhaltung des Abstands zu den anderen Fahrgästen eingehalten werden kann“, prognostiziert Jens Schmitz, Betriebsleiter der REVG.

Zur Verbesserung des Infektionsschutzes können bei der REVG bis zu 30 Zusatzbusse zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Die Mehrkosten trägt bis zum 27.03.2021 die Landesregierung NRW.

In den Linienbussen und an den Haltestellen gilt weiterhin die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Bei Verstößen kann die Ordnungsbehörde eine Geldstrafe in Höhe von 150 EUR erheben.

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