Antragsschluss: 10. März 2021
Zur Förderung des kulturellen Lebens in der Stadt Frechen werden im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel auf Antrag Zuschüsse nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen gewährt. Kultur- und brauchtumstragenden Vereinen in Frechen, die bislang keine Fördermittel beantragt haben, werden die Richtlinien auf Anfrage zugesandt.

Informationen dazu gibt es in der Kulturabteilung der Stadt Frechen. Ansprechpartnerin ist Sabine Weber, sie ist unter Telefon 02234 / 501-1352 zu erreichen. E-Mails empfängt sie unter sabine.weber@stadt-frechen.de

Zielgruppen der Fördermittel können sein: Frechener kulturelle Vereine, Gruppierungen, Initiativen und Einzelpersonen. Ziel der Kulturförderung ist es, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und zu unterstützen, die Kulturarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken, ein angemessenes Kulturangebot zu verwirklichen und Tradition und Brauchtum zu erhalten.

Wer in diesem Jahr ein Einzelprojekt plant, das eventuell förderungswürdig ist, kann gerne Kontakt in die Kulturabteilung aufnehmen. Für eine umfassende Beratung nehmen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne die Zeit.

Die Antragsformulare für die Gewährung von Zuschüssen sowie die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen können unter www.stadt-frechen.de unter der Rubrik Kultur / Kulturförderung heruntergeladen werden.

Der Stadtsaal genießt als kultureller Veranstaltungsraum in der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung. Auf die Fördergrundsätze zur Bezuschussung von Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und Institutionen wird im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gesondert hingewiesen.

Gefördert werden Veranstaltungen im Saal, Foyer oder Clubraum des Stadtsaales, die von Frechener Vereinen, die dem Stadtsportverband angehören oder als kulturtragend anerkannt sind, von Trägern der Jugend- und Sozialhilfe, die in Frechen aktiv sind, oder von Schulen und Parteien, die in Frechen ansässig sind, durchgeführt werden. Grundsätzlich wird für jede Institution pro Jahr eine eintägige Veranstaltung im Saal und eine eintägige Veranstaltung im Foyer oder Clubraum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert.

Der Kulturausschuss der Stadt Frechen wird in seiner Sitzung am 25. Mai 2021 über die Bereitstellung der Zuschussmittel aus dem Kulturetat 2021 beraten. Aus diesem Grunde wird gebeten, die Anträge bis spätestens zum 10. März 2021 bei der Kulturabteilung der Stadt Frechen einzureichen.

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