Die Stadt Frechen plant im Bereich der Grundstücke Lochnerstraße 31 bis 81, Änderungen im bestehenden Bebauungsplan 40.1K vorzunehmen. Um Möglichkeiten der Nachverdichtung zuzulassen, soll eine Aufstockung der eingeschossigen Bungalowgebäude zugelassen werden, welche durch eine Regelung zur maximalen Gebäudehöhe begrenzt wird. Zudem werden im Rahmen der vierten Änderung maximal eine Wohneinheit pro Grundstück zugelassen und Regelungen zur Gestaltung der Vorgartenbereiche getroffen.
Die Planunterlagen können im Zeitraum von Montag, 25. Oktober bis Donnerstag, 25. November 2021 unter https://stadt-frechen.de/infrastruktur/aktuelle-planungen.php eingesehen und heruntergeladen werden. Parallel hängen die Planunterlagen während der Öffnungszeiten in der Stadtbücherei Frechen aus.
Im Beteiligungszeitraum besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Die Stellungnahme kann vorzugsweise per E-Mail an matthias.mueller@stadt-frechen.de erfolgen. Alternativ ist eine Abgabe per Post an Stadt Frechen, Die Bürgermeisterin, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen oder per Telefon unter 02234/501-1361 möglich. Stellungnahmen, die außerhalb der Auslegungsfrist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Frechen.