Höhere Wohngeldleistungen und mehr Berechtigte
Ab 01.01.2023 gilt ein neues Wohngeldgesetz. Personen, die bereits jetzt Wohngeld erhalten und deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2023 hineinreicht, werden ab dem 01. Januar des kommenden Jahres ein deutlich höheres Wohngeld erhalten als bisher. Dafür müssen sie keinen gesonderten Antrag stellen, die erhöhte Nachzahlung erfolgt automatisch. Vermutlich wird diese aber nicht zum Januar, sondern erst zum Februar rückwirkend ausgezahlt werden können.

Zusätzlich sind ab dem 01.01.2023 mehr Personen berechtigt, Wohngeld zu erhalten. Da die Einkommensgrenzen in dem neuen Gesetz erhöht worden sind, können nun auch Personen diese Leistung bekommen, bei denen aufgrund zu hohen Einkommens nach dem bis 31.12.2022 geltenden Wohngeldgesetz kein Anspruch gegeben ist. Diese Personen müssen allerdings einen entsprechenden Antrag stellen. Die Anträge finden sich z.B. über den Formularservice auf der Homepage der Kreisstadt Bergheim (www.bergheim.de/formularservice.aspx) oder als Vordruck zum Abholen im Eingangsbereich des Rathauses (während der allgemeinen Öffnungszeiten). Entsprechende Anträge dürfen allerdings erst ab dem 01.01.2023 bei der Kreisstadt Bergheim eingehen, da diese bei Eingang im laufenden Jahr nach derzeit geltender Rechtslage und nicht nach dem ab Januar 2023 geltenden Gesetz zu entscheiden wäre.

Wer unverbindlich prüfen möchte, ob sich ab kommenden Januar ein Wohngeldantrag lohnen könnte, kann dies insbesondere über die Internetseite www.wohngeldrechner.nrw.de machen.

Um das zu erwartende hohe Antragsaufkommen so zeitnah wie möglich bearbeiten zu können, wird die Wohngeldstelle bis 31.03.2023 telefonisch nicht mehr erreichbar sein. In dringenden Fällen können sich Kunden per E-Mail an wohngeldstelle@bergheim.de oder auf dem Postweg an diese wenden. Nachfragen zum Stand der Bearbeitung eines Antrages werden grundsätzlich nicht beantwortet.

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