Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden im ersten Halbjahr 2023 von den Kommunen die Vorschlaglisten für die Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht Kerpen und das Landgericht Köln erstellt. Gesucht werden Frauen und Männer in unserer Stadt, die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden und als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.

Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht aus wie Berufsrichterinnen und –richter. Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe stärken sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Strafjustiz und können in dieser anspruchsvollen und vielschichtigen Zeit ein aktiver Teil unserer demokratischen Gesellschaft sein.

Einen Einblick und das Anforderungsprofil an dieses Ehrenamt sowie entsprechende Bewerbungsformulare finden Sie auf der Landingpage im Internet unter: www.schoeffenwahl2023.de

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 26.03.2023

- für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) an:
Kolpingstadt Kerpen, Büro des Bürgermeisters, Silke Maier, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
E-Mailadresse: silke.maier@stadt-kerpen.de

- für das Amt der Jugendschöffin/ des Jugendschöffen an:
Kolpingstadt Kerpen, Jugendamt, Doris Chwalinski, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
E-Mailadresse: doris.chwalinski@stadt-Kerpen.de

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