Die Stadt Frechen plant, an der Alten Aachener Straße die Grundstücke einer Baumschule anzukaufen, damit dort eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet wird und um ökologische Ausgleichsflächen für weitere Projekte zu schaffen. Mittelfristiges Ziel ist, die Hallen in Königsdorf und Habbelrath nach der Nutzung als Flüchtlingsunterkünfte wieder als Orte für Sport und andere Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.

Dazu wird der Rat der Stadt Frechen in einer Sondersitzung am Donnerstag, 10. Oktober 2024, um 18 Uhr im Neuen Sitzungssaal des Rathauses zusammenkommen. Der Rat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Einrichtung der ZUE für bis zu maximal 300 Personen und in nichtöffentlicher Sitzung über den Ankauf der Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 98.301 Quadratmetern. Zudem sollen Teile der Grundstücke vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 an den bisherigen Eigentümer zur weiteren Nutzung als Baumschule überlassen werden.

Die angebotene Grundstücksfläche übersteigt das Maß der erforderlichen Fläche für die Landeseinrichtung, so dass mit den weiteren Flurstücken bestehende Defizite im Bereich der lokalen Ausgleichsflächen behoben werden könnten. Da die Stadt Frechen in den kommenden Jahren eine geplante Ausweitung von Baugebieten und Gewerbeflächen vornehmen möchte, sind an anderer Stelle entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Ein Konzept dafür soll mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Rhein-Erft-Kreis abgestimmt werden.

Die aktuell mit Geflüchteten belegten Turnhallen werden immer noch für die Bewältigung der gegenwärtigen Lage benötigt, da die Bedarfe steigen. Mit dem Aufbau der Unterkunft „Wohnen am Mühlenbach“, der Einrichtung der Unterkunft Sibylla sowie der Einrichtung der Unterkunft an der Europaallee sind bereits über 400 Plätze geschaffen worden.

Geflüchtete durchlaufen verschiedene Landeseinrichtungen, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden. Nach der Zuweisung durch den Bund an das Land NRW werden die geflüchteten Personen in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung aufgenommen, um dann einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeführt zu werden und dann einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE). Danach erfolgt die Zuweisung an die Kommunen.

Bei der Einrichtung einer ZUE ergeben sich für Frechen folgende Vorteile: Die Errichtung der ZUE erfolgt durch das Land. Hierdurch werden keine Personalressourcen in der kommunalen Verwaltung gebunden. Für den umfassenden Standard in der Betreuung und Versorgung der Geflüchteten ist auch das Land zuständig. Die untergebrachten Kinder und Jugendlichen unterliegen nicht der Schulpflicht. Somit müssen keine zusätzlichen Schulplätze in der Kommune bereitgestellt werden. Und die 300 Plätze werden auf die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW eins zu eins ab dem Moment der Inbetriebnahme unabhängig vom jeweiligen Belegungsstand der Einrichtung angerechnet.

Die Bezirksregierung Köln wird Pächterin der entsprechenden Grundstücke und Trägerin der Landesunterkunft. Ein Umfeldmanagement hat die Aufgabe, in Kontakt mit der unmittelbaren Nachbarschaft zu treten und Ansprechpartner bei Problemstellungen zu sein. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln will die Frechener Verwaltung zur ZUE eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger durchführen.

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