Sicherheit und Ordnung in Hürth werden neu geregelt
Wildes Grillen, Campieren und Plakatieren, allgemeine Verhaltenspflichten oder auch die Nutzung von Spielplätzen – all das ist in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hürth geregelt. Die Stadtverwaltung hat diese Vorschriften nun überarbeitet.
In Zukunft soll das aggressive und/oder organisierte Betteln im Stadtgebiet verboten werden. Das Betteln hat in den vergangenen Jahren insbesondere vor Ladenlokalen zugenommen und wird von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden als unangenehm und teilweise als übergriffig empfunden.
Das allgemeine Verunreinigungsverbot war bisher nicht durch eine Verordnung geregelt und wurde deshalb mit in die Neuauflage der Verordnung aufgenommen. Dadurch kann das Ordnungsamt wilden Müll und Verschmutzungen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro ahnden. Des Weiteren wird zusätzlich zum Übernachten in Anlagen, auch das Übernachten auf Verkehrsflächen untersagt.
Der Hauptausschuss der Stadt Hürth hat am 11. Februar 2025 dem Vorschlag der Stadtverwaltung einstimmig zugestimmt. Am Dienstag, 18. Februar 2025 berät der Stadtrat über das Thema. Die aktuelle Fassung der Verordnung findet sich auf www.huerth.de unter dem Suchwort „öffentliche Ordnung“.