Elternbeiträge für Kinderbetreuung bis auf weiteres ausgesetzt
Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich mit der Landesregierung darauf geeinigt, dass die Kommunen auf die Erhebung der Eltern- und Essensbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS verzichten. Das soll ab April und bis zur Wiederaufnahme des regulären Betriebs gelten. Kommunen und Land teilen sich den finanziellen Verlust hälftig.

Laut Zusage des Landes soll die Erstattung an die Kommunen zügig und unbürokratisch ablaufen. Auch die Eltern, deren Kinder gerade in der Notbetreuung sind, zahlen selbstverständlich keine Beiträge. Eigentlich sollen aus Landessicht die Eltern als ihren Anteil an diesem Kompromiss auf eine Rückerstattung der Gebühren für die letzten beiden Märzwochen verzichten. Das wird in Wesseling jedoch anders laufen. Die anteiligen Beiträge für März (ca. 105.000 Euro) wird die Stadtkasse den Eltern auf Kosten des städtischen Haushalts zurücküberweisen. Darauf haben sich Bürgermeister Erwin Esser und sein Verwaltungsvorstand geeinigt.

Die Verwaltung setzt damit per Dringlichkeitsentscheidung auch einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Rates um, der noch vor dem Kompromiss auf Landesebene kam. „Die Eltern brauchen Sicherheit, da aufgrund der fehlenden Betreuung oft auch Einnahmen fehlen. Ich bin froh, dass die Verwaltung und die Politik in Wesseling gemeinsam und im Sinne der Eltern mit so großer Einigkeit und so schnell gehandelt haben“, kommentiert Bürgermeister Esser die Entscheidung.

powered by

Sie haben...

- Ideen für interessante neue Beiträge? 

 

- Infos zu anstehenden Events, die auf die Seiten von BMTV gehören?

 

Kontaktieren Sie uns!

 

 

Hier klicken

 

 

 Sie möchten Technik und Kompetenz von BMTV für eigene Filmprojekte nutzen? Sprechen Sie uns an! Wir sind gerne für Sie da, vom Storyboard bis zur fertigen Produktion! 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.