Die Kreisstadt Bergheim sucht zur Durchführung der Kommunalwahlen am 13.09.2020 sowie für eine mögliche Stichwahl des Landrates am 27.09.2020 dringend noch weitere ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zur Durchführung der Wahl werden in den Wahllokalen je mindestens fünf bis acht Mitglieder für den Wahlvorstand benötigt.

Diese Personen müssen am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- als Deutsche/r oder Unionsbürger/in seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (28.08.2020) nach Möglichkeit in der Kreisstadt Bergheim eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Der Wahlvorstand hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen
- Wahrung der Geheimhaltung der Wahl
- Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung einer Wählerin/ eines Wählers
- Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
- Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung
- Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € (Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in) bzw. 40,00 € (Beisitzer/in) gezahlt. Bürgerinnen und Bürger, die sich angesprochen fühlen und die Kreisstadt unterstützen möchten, melden Sie sich gern direkt im Wahlbüro unter wahlen@bergheim.de.

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