Ab morgen, 28. Oktober 2020, bis zunächst 31. Oktober 2020 müssen in den gesamten Bereichen des Hürth-Park-Einkaufszentrums sowie des Gertrudenhofes Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Dies geht hervor aus einer Allgemeinverfügung, die der Rhein-Erft-Kreis gestern erlassen hat. Sie gilt im gesamten Bereich des Einkaufszentrums einschließlich aller Zuwege und Parkflächen, begrenzt von den Straßen Theresienhöhe, Thetforderstraße und Spijkenisserstraße, täglich zwischen 8.30 Uhr und 21.30 Uhr.
Im gesamten Bereich des Gertrudenhofes, einschließlich aller Zuwege und Parkflächen, begrenzt von den Straßen Lortzingstraße, Horbellerstraße und Efferener Straße, gilt diese Pflicht montags bis samstags von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen jeweils von 10.30 Uhr bis 17.00 Uhr.