Rechtzeitige Anmeldung bis zum 16. Februar erforderlich
Wer eine gute Idee hat, möchte diese gerne in bare Münze umwandeln. Wie aber kann man die eigene Erfindung vermarkten, öffentlich darüber reden, sie breit darstellen und gleichzeitig verhindern, dass jemand anderes die Idee "stiehlt" und womöglich selbst zu Geld macht? Einen rechtlichen Schutz bieten hier Patente und Gebrauchsmuster, die man unter bestimmten Voraussetzungen für eine Erfindung anmelden kann.
Zu diesem Thema bietet die Industrie- und Handelskammer zu Köln in ihrer Geschäftsstelle Rhein-Erft einen besonderen Service an. Am Dienstag, 20. Februar 2018, gibt ein Patentanwalt Ratschläge zum Patentrecht, erklärt, welche Erfindungen, Geschmacksmuster und Warenzeichen überhaupt schutzfähig sind und gibt Tipps für die nächsten Schritte. Die Beratungsgespräche dauern rund 20 Minuten.
Noch sind Termine frei – Anmeldung unter: IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Anne Meyer, Tel. +49 2271 8376-1830, E-Mail: anne.meyer@koeln.ihk.de. Anmeldeschluss ist der 16. Februar 2018.