Der Rhein-Erft-Kreis informiert über Anpassungen beim Elterngeld, die seit dem 01. April 2024 in Kraft getreten sind. Der Bundestag hat im Dezember 2023 die Neuerungen beschlossen, die eine Senkung der Einkommensgrenzen und eine Anpassung beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld umfassen. Anpassung der Einkommensgrenzen:

Ab dem 01. April 2024 wird die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro für Paare sowie für Alleinerziehende festgesetzt. Ein Jahr später, für Geburten ab dem 01. April 2025, wird diese Grenze weiter auf 175.000 Euro für beide Gruppen angepasst.

Einschränkung beim gleichzeitigen Bezug: Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Ab April 2024 ist dieser nur noch für maximal einen Monat und ausschließlich innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.

Für detaillierte Informationen zu allen Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024 können interessierte Bürgerinnen und Bürger die offizielle Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.bmfsfj.de oder das Familienportal Nordrhein-Westfalen unter https://familienportal.nrw/elterngeld besuchen.

Darüber hinaus stehen alle relevanten Informationen sowie der Antrag auf Elterngeld auch im Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu bitte https://portal.rhein-erft-kreis.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/28698/show.

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