Verbraucher-Tipps
Verbraucherzentrale in Bergheim
Lotse zu friedlichem Miteinander
Kaum dass der Unmut über die Laubberge aus Nachbars Garten verflogen ist, blinken die Vorboten weihnachtlicher Dekorationen an Fassaden, Fenstern oder auf Balkonen neue Ärgernisse herbei. Wenn die Sternenlichter von nebenan das eigene Schlafzimmer ausleuchten oder die neonfarbenen Rentiere aus Vorgärten für Disko-Feeling sorgen, ist es mit der friedvollen Adventszeit schnell vorbei. Müssen die Lichter ausgehen? Wer kann Abhilfe schaffen? Zu vielen Fragen des Nachbarrechts bietet der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale hilfreiche Informationen und Tipps. Er zeigt aber auch Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und Streitigkeiten beizulegen.
Verständlich lotst der Ratgeber durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift typische Probleme auf. Allen voran geht es häufig um Lärm, aber auch um baurechtliche Fragen. Wie werden Grenzen festgelegt? Dürfen herüberwachsende Sträucher geschnitten werden? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Von Antenne bis Zufahrt reichen die Ärgernisse, die den Frieden am Gartenzaun stören können. Das Stichwortverzeichnis zeigt Betroffenen auf einen Blick, in welchem Kapitel sie Informationen zu ihrem individuellen Streitpunkt mit der Nachbarschaft finden. Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Sie besagt, dass nichts getan werden darf, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Darüber hinaus setzen die Vorschriften der einzelnen Bundesländer Grenzen. Viele Tipps und Hinweise helfen dabei, sich außergerichtlich zu einigen und etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird darüber hinaus, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro. Erhältlich ist dieser Ratgeber in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
- Bergheim, Hauptstraße 108 (Tel.: 02271 / 45025-01) und
- Brühl, Carl-Schurz-Straße 1 (Tel.: 02232 / 20687-01).
Verbraucherzentrale NRW startet landesweite Aktion rund um kommunale Wärmeplanung, Photovoltaik und Energiesparen im Gebäude
- Durchblick bei gesetzlichen Anforderungen und Vermittlung von Lösungswegen
- Individuelle und praxisnahe Hilfe zur Selbsthilfe
- Umfangreiches Angebot mit Vorträgen, Beratungen und Aktionsständen
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung von Gebäuden auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Dabei spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Mit dem Start der landesweiten Aktion „Wärmstens empfohlen – Energie sparen und Komfort gewinnen” setzt die Verbraucherzentrale NRW ab Mitte Oktober hier an und wendet sich insbesondere an Hauseigentümer:innen. Die Aktion bietet eine Themenvielfalt rund um die kommunale Wärmeplanung, Energiesparen im Gebäude und den Einsatz von Photovoltaik, bringt Klarheit bei gesetzlichen Anforderungen und vermittelt praxisnahe Alltagslösungen.
Die kommunale Wärmeplanung sorgt bei vielen Hauseigentümer:innen für Verunsicherung. Bietet die örtliche Kommune die zentrale Lösung zum Heizen? Sollten Eigentümer:innen auf die Fernwärme warten? Welche Anforderungen stellt das Gebäudeenergiegesetz, falls stattdessen als Heizung eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung geplant ist? Das sind aktuell Fragen, die sich Verbraucher:innen stellen. „Die enorme Nachfrage nach unseren Beratungsangeboten rund um diese Energiethemen hat uns klar aufgezeigt, wie wir uns noch stärker auf die Bedürfnisse von hilfesuchenden Menschen ausrichten können“, sagt André Juffern, Leiter des Fachbereiches Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. „Im Zentrum unserer Aktion stehen dabei Beratungsangebote und Lösungen, wie Verbraucher:innen ihr Eigentum fit für die künftigen Herausforderungen machen können.“ In Kommunen, in denen es bisher kein Fernwärmeangebot gibt, wird es möglicherweise auch in Zukunft keine zentrale Wärmeversorgung geben. Darum motivieren die Angebote der landesweiten Aktion dazu, nicht bloß auf die kommunale Wärmeplanung zu warten, sondern mit eigenen Maßnahmen am Eigenheim den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu steigern.
Informations- und Beratungsangebote mit klarer Ansprache
Im Mittelpunkt der Aktion stehen, neben der kommunalen Wärmeplanung und dem Einsatz von Wärmepumpen, bauliche Maßnahmen zum Energiesparen. Mit einfachen und oft günstigen Maßnahmen wie der Dämmung der obersten Geschoßdecke und der Kellerdecke lässt sich bereits langfristig Geld sparen. „Wichtig sind uns leicht verständliche Informations- und Beratungsangebote, die Verbraucher:innen abholen und die eigene Handlungskompetenz beim Thema Energiesparen stärken“, so André Juffern. Wer sein Gebäude bereits gut gedämmt hat, kann mit eigens erzeugtem Solarstrom vom Dach oder Balkon seine Energiekosten weiter reduzieren. Wie das geht und worauf beim Einsatz von Photovoltaiktechnik zu achten ist, wird in den aktionsbegleitenden Vortrags- und Beratungsangeboten praxisnah erklärt. Die landesweite Aktion „Wärmstens empfohlen – Energie sparen und Komfort gewinnen” startet am 15. Oktober. Umfangreiche Informationen zu den Themen und Angeboten der Aktion finden Interessierte unter: www.verbraucherzentrale.nrw/waermstens-empfohlen oder in ihrer Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
Weitere Informationen und Links:
- Aktionswebsite mit allen Informationen zu „Wärmstens empfohlen“ unter: www.verbraucherzentrale.nrw/waermstens-empfohlen
- Allgemeine Informationen und Beratungsangebote rund um Energiethemen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/energie
Türöffner zum passenden Objekt
In die eigenen vier Wände zu investieren, bedeutet für die meisten Menschen auch finanzielle Vorsorge: Sie wollen im Alter dann mietfrei wohnen. Zudem ist die Investition in Beton die einzige Form der Altersvorsorge, von der man schon jetzt etwas hat. Doch der Kauf einer passenden Eigentumswohnung kann zur echten Herausforderung werden. Hausgeld, Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Rechte und Pflichten einer Eigentümerversammlung – spezielle Regelungen gelten, wenn ein Miteigentum an Grundstück und Gebäude erworben wird. Der Ratgeber „Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale ist ein Praxis-Handbuch, das – von den Aufklärungspflichten des Verkäufers bis zum Erwerb aus einer Zwangsversteigerung – durch alle Fragen rund ums Suchen und Kaufen sowie das Wohnen in einer Eigentumswohnung lotst.
Anders als beim Kauf eines Hauses muss bei einer Eigentumswohnung das gesamte Gebäude gemeinschaftlich mit den anderen Wohnungseigentümern verwaltet werden. Ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlung gibt Aufschluss darüber, ob das Objekt Tücken birgt oder ein Sanierungsstau künftig kräftig zu Buche schlägt. Denn dann müssten Eigentümer in spe möglicherweise zusätzlich zum Kaufpreis kostenträchtige Maßnahmen auf der Rechnung haben. Vorgestellt wird, welche Regelungen im Kaufvertrag nicht fehlen dürfen und was sich hinter dem Wirtschaftsplan oder einem Baulastenverzeichnis verbirgt. Das Buch erläutert typische Probleme in einer Eigentümergemeinschaft und zeigt Wege, um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu gibt es viele Fallbeispiele, Tipps und Checklisten.
Der Ratgeber „Eigentumswohnung. Suchen. Kaufen. Wohnen. Das große Praxis-Handbuch“ hat 248 Seiten und kostet 29,90 Euro.
Erhältlich ist dieser Ratgeber in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
Bergheim, Hauptstraße 108 (Tel.: 02271 / 45025-01) und
Brühl, Carl-Schurz-Straße 1 (Tel.: 02232 / 20687-01).