Verbraucher-Tipps
Verbraucherzentrale in Bergheim
Jeder Vierte der mittlerweile 21 Millionen Rentner und Pensionäre in Deutschland muss Steuern zahlen. Bis zum 31. Juli 2025 muss nun die Steuererklärung für 2024 abgegeben werden, soweit kein Steuerberater mit von der Partie ist. Klar gegliedert und formuliert, informiert der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025“ der Verbraucherzentrale über Paragraphen und Neuerungen im Steuerrecht – mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024.
Die Kernfrage für alle: Wie kann ich als Rentner meine Steuerlast mindern? Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder Fall ist anders. Und gefühlt ist die Steuerbelastung immer zu hoch. In zehn wichtigen Fragen und Antworten führt die Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo trage ich meinen Nebenjob ein? Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem Finanzamt zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps und gut nachvollziehbarer Beispiele, wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird – denn immerhin sieben unterschiedliche Einkunftsarten haben ihre Besonderheiten. Im zweiten Teil informiert der Ratgeber, wie sich die Steuerlast ganz legal reduzieren lässt: durch Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen, Werbungskosten und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.
Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025“ hat 208 Seiten und kostet 16,– Euro.
Erhältlich ist dieser Ratgeber in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
Bergheim, Hauptstraße 108 (Tel.: 02271 / 45025-01) und
Brühl, Carl-Schurz-Straße 1 (Tel.: 02232 / 20687-01).
In Deutschland ist durchschnittlich jeder vierte Haushalt in der Stromgrundversorgung. Dabei ist dieser Tarif häufig teuer. Im Rhein-Erft-Kreis erhöht E.ON den Grundversorgungstarif zum Februar deutlich. Insbesondere der Arbeitspreis steigt deutlich, von 39,5 auf 43,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Grundpreis steigt.
Insgesamt wird es dadurch für einen Haushalt mit 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch um etwa 140 Euro pro Jahr teurer. „Spätestens jetzt ist es Zeit dafür, die Grundversorgung zu verlassen, andere Tarife am Markt sind deutlich niedriger“, sagt Andrea Schwahn, Leiterin in der Verbraucherzentrale in Bergheim. „Ein Haushalt mit 3.000 Kilowattstunden Stromverbrauch kann über 400 Euro durch einen Anbieterwechsel sparen“, so Andrea Schwahn.
* Hohe Ersparnis durch Wechsel
Tarife bei anderen Stromversorgern sind ab ca. 32 Cent Arbeitspreis plus ca. 160 Euro Grundpreis pro Jahr abschließbar. Dadurch liegt die Ersparnis für einen Haushalt mit 3.000 Kilowattstunden Stromjahres-verbrauch bei in etwa 420 Euro pro Jahr.
* Kündigung der Grundversorgung kurzfristig möglich
Ist man aktuell in der Grundversorgung, lässt sich der Vertrag jederzeit, unter Berücksichtigung der gesetzlichen zweiwöchigen Frist, kündigen.
* Vergleichsportale richtig nutzen
Online-Vergleichsportale sind nützliche Instrumente, um den richtigen Stromtarif ausfindig zu machen. Wichtig dabei ist, die Voreinstellungen des Vergleichsportals anzupassen, bevor man einen Tarifvergleich vornimmt. Um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen, sollte der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ ausgestellt sein. Auch Empfehlungen des Vergleichsportals schränken die Tarifauswahl unnötig ein. Für die Vertragslaufzeit empfiehlt sich eine einjährige Laufzeit inklusive Preisgarantie. Der Bonus sollte nicht in die Jahreskosten eingerechnet werden. Zudem ist es wichtig, nur Festpreistarife in den Vergleich einzubeziehen.
Empfehlenswerte Filtereinstellungen für Vergleichsportale finden sich unter www.verbraucherzentrale.nrw/vergleichsportal.
* Neuen Anbieter kritisch prüfen
Wichtig vor einem Vertragsabschluss: Den potenziell neuen Anbieter mittels einer kurzen Internetrecherche überprüfen, um festzustellen, ob der Anbieter durch sein unternehmerisches Handeln in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist. Man sollte sich nicht allein auf die Bewertungen im Vergleichsportal verlassen.
Weitere Informationen und Links:
> Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters inkl. Checkliste zum Vorgehen: www.verbraucherzentrale.nrw/stromwechsel
> Die Checkliste (PDF-Format) zu Filtereinstellungen im Vergleich-sportal: www.-verbraucherzentrale.nrw/vergleichsportal
Gut vorbereitet für den Gutachterbesuch
Über fünf Millionen Menschen sind hierzulande pflegebedürftig. Tendenz steigend. Das Bundesgesundheitsministerium diagnostiziert einen „Sandwich-Effekt“. Was heißt, dass zu den sehr alten, pflegebedürftigen Menschen nun die ersten „Babyboomer“ hinzukommen, die auch Pflege benötigen. Gleichgültig, welche Generation: Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, kommt um einen Besuch des Medizinischen Dienstes nicht herum. Ein Gutachter verschafft sich dabei einen Eindruck, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann die Einstufung in einen Pflegegrad ab – und damit auch, wie viel Geld es für Pflegeleistungen gibt. Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf diesen wichtigen Termin vorzubereiten.
Beim Gutachterbesuch geht es nicht darum, die Schwere einer Krankheit zu beurteilen oder Diagnosen zu stellen, sondern hierbei wird geschaut, ob Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und der Selbstversorgung angesichts körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen notwendig ist. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Der Ratgeber erläutert diese anschaulich und zeigt, wie die aktuelle Lebenssituation der Antragstellenden detailliert beschrieben wird. Er gibt einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und begleitet vom Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein eigenes Kapitel behandelt Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern. Außerdem hilft eine umfangreiche Checkliste, alle Bereiche im Blick zu behalten, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden.
Der Ratgeber „Das Pflegegutachten. Antragstellung. Begutachtung. Bewilligung“ hat 160 Seiten und kostet 12,- Euro. Erhältlich ist dieser Ratgeber in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
- Bergheim, Hauptstraße 108 (Tel.: 02271 / 45025-01) und
- Brühl, Carl-Schurz-Straße 1 (Tel.: 02232 / 20687-01).