Im ersten Quartal des Jahres 2023 wurde der Grundschulneubau der Fortunaschule in Bergheim-Oberaußem fertiggestellt und die Schule von den Schülerinnen und Schülern bezogen. Im Rahmen der Bauabnahme und weiterführenden Kontrollen durch einen Gutachter wurden Mängel an der Fassade des Gebäudes festgestellt:

Die FassadeneIemente wurden nicht fachgerecht angebracht, insbesondere die Abstände der nicht sichtbaren Fassadenbefestigung waren augenscheinlich nicht fachgerecht gewählt. Dies führte zum Glück zwar nicht zu einer Verschiebung der Inbetriebnahme der Schule, gleichwohl musste unmittelbar nach der Mängelfeststellung die Fassade des Gebäudes aus Sicherheitsgründen eingerüstet werden, um der Gefahr, dass insbesondere bei Wind Elemente von der Fassade fallen könnten, entgegenzuwirken.

Die Fassadenfirma, die die Arbeiten ausgeführt hatte, erkannte die festgestellten Mängel zunächst nicht an und hat mehrere Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung verstreichen lassen. Auf mehrfache Aufforderung konnte erst im Spätsommer 2023 unter juristischer Begleitung beider Seiten eine Abstimmung stattfinden, bei der man sich auf einen gemeinsamen Kontrolltermin in den Herbstferien einigen konnte. Hierbei sollte nicht nur festgelegt werden, wie die Befestigung nachbearbeitet werden kann sondern diese auch unmittelbar in der Folge beginnen.

Dabei wurde jedoch festgestellt, dass nicht nur die Abstände sondern auch die Größe der eingebauten Befestigungsanker nicht mit den laut Statik festgelegten Vorgaben übereinstimmen. Die Arbeiten wurden somit direkt abgebrochen, weil zunächst eine neue Statik vorgelegt werden musste.

Bürgermeister Volker Mießeler: „Es handelt sich hierbei um einen hoch komplexen Sachverhalt, wenngleich augenscheinlich „nur“ ein paar falsch angebrachte Fassadenplatten neu befestigt werden müssen. Doch oft ist eben nichts, wie es scheint. Natürlich geht es in erster Linie mit höchster Priorität um die Sicherheit, daher ist es auch so wichtig, dass der Prüfstatiker die gesamte Statik, und zwar vollständig, erhält und im Vorfeld prüft. Auch müssen wir hier absolut rechtssicher agieren, damit am Ende die entstehenden Kosten nicht bei uns hängen bleiben. Erst dann kann es weitergehen. Ein solcher Prozess kann sich wie im hier vorliegenden Sachverhalt lange hinziehen. Und ärgerlicherweise liegen erst seit kurzem die Unterlagen komplett vor. Es wird alles darangesetzt, dass das Verfahren so zügig wie möglich abgeschlossen und das Gerüst endlich abgebaut werden kann, damit die neue Schule in vollem Glanze erstrahlen kann.“

Für den laufenden Schulbetrieb ergeben sich keine Einschränkungen durch die weiterhin vorhandene Einrüstung der Fassade.

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