Ende Mai hat der Erftverband bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Planfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz für die Renaturierung der Erft bei Bergheim-Glesch eingereicht. Die naturnahe Gestaltung dieses rund 900 m langen und heute gleichförmig ausgebauten Gewässers ist Teil der Umsetzung des Perspektivkonzepts Untere Erft.
Mit der Umsetzung des Perspektivkonzeptes soll auf das absehbare Ende der Einleitungen von Sümpfungswasser reagiert und gleichzeitig die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Der Erftverband rechnet aktuell mit einer Reduzierung des heutigen mittleren Erft-Abflusses um rund zwei Drittel. Dadurch werden Anpassungen im Gewässerprofil erforderlich. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines vielfältigen Lebensraumes für Tiere und Pflanzen am und im Gewässer.
Gleichzeitig kann mit dem Renaturierungsprojekt bei Glesch auch in größerem Umfang Raum zur Rückhaltung von Hochwasser geschaffen werden. Im Bereich von der K 41 bis zur Peringser Straße in Bergheim-Glesch soll die Erft zukünftig durch die östlich gelegenen Flächen zwischen dem heutigen Erftflutkanal und der Peringssee-Allee verlaufen. Diese Flächen sind mittlerweile im Eigentum der Stadt Bergheim und des Erftverbandes. Der Erftverband hofft diese Maßnahme mit Blick auf das vorgezogene Ende des Braunkohlentagebaus zügig umsetzen zu können.
Quelle: Erftverband