Gebührensenkung für die Abwassergebühren und Zwang zur Grundsteuererhöhung
Die Verwaltung schlägt für das Jahr 2023 eine Reduzierung der Abwassergebühren vor. Da diese Gebührensenkung aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in einer gesetzlichen Änderung des Kommunalabgabengesetzes begründet ist, ist es für die große Mehrheit der Kommunen in NRW, so auch die Kreisstadt Bergheim, unumgänglich, im Gegenzug die Hebesätze der Grundsteuern A und B anzuheben. Daraus ergibt sich insgesamt jedoch wiederum einen Ausgleich in den Abgaben.

Gebührenerhöhungen müssen auch bei den Fahrbahnreinigungs-, Winterdienst- und Abfallbeseitigungsgebühren vorgeschlagen werden. Im Bestattungswesen sinken dafür nächstes Jahr die Bestattungs- und Beisetzungsgebühren. Der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften berät am 06. Dezember die Gebühren der Kreisstadt Bergheim für das Jahr 2023 vor, die dann abschließend vom Rat am 19. Dezember 2022 verabschiedet werden.

„In herausfordernden Zeiten, in denen Privathaushalte, Unternehmen, Gewerbetreibende und öffentliche Hand sich auch mit finanziellen und wirtschaftlichen Mehrbelastungen konfrontiert sehen, ist es der Kreisstadt Bergheim gelungen, für alle Bürgerinnen und Bürger die Abgabenlast moderat – deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate – anzupassen“, so Bürgermeister Volker Mießeler.

Abwasserbeseitigung
Die Abwassergebühren verringern sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr sinkt von 3,75 € je cbm auf 3,20 € je cbm im Jahr 2023 und die Niederschlagswassergebühr sinkt von 1,66 € je qm auf 1,37 € je qm. Hintergrund der Gebührensenkung ist eine sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung. Das Gebührenaufkommen reduziert sich hierdurch um rund 3,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Straßenreinigung und Winterdienst
Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr. So steigt beispielsweise die 14-tägige Fahrbahnreinigung von 0,84 € pro Frontmeter im Jahr 2022 um 0,15 € auf 0,99 € pro Frontmeter im Jahr 2023. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,59 € im Jahr 2022 um 0,14 € auf 0,73 € je Frontmeter, da keine Gebührenüberschüsse aus Vorjahren mehr gebührenmindernd angesetzt werden können.

Abfallbeseitigung
Im Bereich der Abfallbeseitigung steigen die Gebühren für 2023 um ca. 2,8 %. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2021 in die Gebührenkalkulation einberechnet wurde.

Grundsteuer
Um die beabsichtigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Gebührenberechnung auszugleichen ist eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A von 340 % um 90 %-Punkte auf 430 % und Grundsteuer B von 600 % um 160 %-Punkte auf 760 % vorgesehen. Die dadurch erzielten Steuermehreinnahmen gleichen lediglich die Mindereinnahmen bei den verschiedenen Gebühren aus.

Die sich ergebenden Gebühren- und Steuerveränderungen im Bereich der Grundbesitzabgaben sollen anhand eines Beispiels eines Vier-Personen-Musterhaushaltes des Bundes der Steuerzahler verdeutlicht werden. Bei dem Musterhaushalt wird von einem Frischwasserverbrauch von 200 cbm und einer Grundstücksfläche von 130 Quadratmeter ausgegangen.

Im Bereich der Abfallbeseitigung führt der gestiegene Gebührenbedarf zu einer Mehrbelastung für den Musterhaushalt von 7,00 €, da für die 14-tägige Entleerung eines 120-l-Restmüllgefäßes die Gebühr von 248,00 € auf 255,00 € steigt.

Für die Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung sinkt die Belastung des Musterhaushaltes deutlich von 965,80 € in 2022 um 147,70 € auf 818,10 € in 2023.

Im Bereich der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ergeben sich bei einer Musterberechnung von 10 m Frontmeter eine moderate Mehrbelastung von 1,50 € für die Straßenreinigung sowie 1,40 € für den Winterdienst pro Jahr Für ein Grundstück mit einem Grundsteuermessbetrag von 95 € führt die Grundsteuererhöhung zu einer Mehrbelastung von jährlich 152 €. In Summe führen die aufgeführten Änderungen für den Musterhaushalt zu einer Mehrbelastung von 14,20 € für das Jahr 2023.

Für die Gesamtheit aller Steuer- und Gebührenpflichtigen im Stadtgebiet werden also die Steuermehrbelastungen insgesamt durch die Gebührenentlastungen insbesondere bei den Abwassergebühren weitgehend kompensiert. Im Einzelfalle kann sich jedoch in Abhängigkeit der jeweiligen Bemessungseinheiten (Grundsteuermessbetrag, Frischwasserverbrauch, gebührenpflichtige Flächen für die Niederschlagswassergebühr usw.) ein Mehrbetrag für den einzelnen Abgabenpflichtigen ergeben. Bei den meisten Abgabenpflichtigen dürfte sich dies jedoch in einem vertretbaren und überschaubaren Rahmen bewegen.

Bestattungswesen
Unabhängig von den jährlichen Grundbesitzabgaben sinken die Gebühren im Bestattungswesen für das Jahr 2023 um circa 0,5 %. Die Gebühren für die Grabnutzung, für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, für die Grabräumung sowie einzelne Gebühren für sonstige Leistungen steigen.

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